Keiner von uns kann sich davon frei sprechen, jeder von uns - auch jedes Unternehmen - macht mal Fehler. Bei uns war das so im Falle der sehr wertgeschätzten SGB GmbH aus Siegen. Wir hatten einen Werbeyplon geliefert, der aufgrund eines falschen Produktfotos so gar nicht dem entsprach, was SGB sich vorgestellt hatte. Aber die Frage ist:
Berechtigte Reklamationen - wie geht man damit um?
Bei Reklamationen muss nachgebessert werden, da führt kein Weg dran vorbei! Der SGB GmbH sind wir besonders dankbar, weil sich hier zeigt, wie partnerschaftliche Zusammenarbeit funktioniert:
Im konkreten Fall heißt das: der fehlerhafte Pylon wäre wirtschaftlich abzuschreiben gewesen. Er wäre auseinander genommen und ins Recycling gegeben worden. Das wäre zum einen finanziell der schlimmste Fall gewesen. Aber auch die Umwelt wäre wieder ein Stückchen mehr belastet worden. SGB aber ließ sich auf unseren Vorschlag ein: es wurde ein neuer Werbepylon Vario Plus 6000 genau nach Kundenwunsch geliefert. Der falsche Pylon - ein Vario Plus 3000 - blieb zu einem Super-Sonderpreis vor Ort. Der Kunde hatte einen Pylon, der eine weitere weitere Einfahrt schmückte. Wir hatten unseren finanziellen Schaden etwas reduzieren können. Und alle gemeinsam haben durch die Bereitschaft zu Kompromissen dabei die Umwelt noch geschont.
Ergo:
Durch partnerschaftliche Zusammenarbeit kann auch aus Reklamationen noch etwas entstehen!